Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bestellfristen
Grösse der Veranstaltung    Geben Sie Ihre Bestellung auf bis:
5 bis 50 Personen:              10.00 Uhr, 2 Tage vor dem Anlass
51 bis 150 Personen:          10.00 Uhr, 5 Tage vor dem Anlass
151 bis 300 Personen:        10.00 Uhr, 10 Tage vor dem Anlass
300 bis 500 Personen:        10.00 Uhr, 15 Tage vor dem Anlass

Wenn Bestellungen kurzfristig aufgegeben werden, muss mit Einschränkungen im Angebot gerechnet werden.

Lieferzeiten
Montag bis Freitag: 07.30 bis 17.00 Uhr (andere Lieferzeiten nur nach Absprache)

Mitarbeiterkosten
Das Aufstellen von Tischen oder Buffets, das Servieren während Ihrem Anlass und das Wegräumen von Mobiliar werden nach Aufwand verrechnet. Diese Mitarbeiterkosten sind in der Bestellung noch nicht enthalten und werden zusätzlich, nach effektivem Aufwand und gemäss folgendem Ansatz verrechnet:

Personalstunde Mitarbeiter:                                                                    CHF 45.00
Personalstunde Chef de Service:                                                             CHF 55.00
Personalstunde Mitarbeiter, ausserhalb der regulären Lieferzeiten:          CHF 67.50
Personalstunde Chef de Service, ausserhalb der regulären Lieferzeiten    CHF 82.50       

Es werden die effektiven Kosten verrechnet.

Liefergebühren
Gebäude (nur Lieferung, ohne Aufbau)     Keine
Ausserhalb Gebäude (nur Lieferung, ohne Aufbau)    CHF 30.00

Preise
Alle aufgeführten Preise verstehen sich inklusive MwSt. und sind in Schweizer Franken.
Angebots- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Offerte und Bestellung
Sie erhalten von uns eine detaillierte Offerte, die weder für den Auftraggeber noch für den Auftragnehmer verbindlich ist. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte, bestätigt der Auftragnehmer die Bestellung in detaillierter Form. Eine Vereinbarung kommt dann zustande, sobald der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein rechtsgültig unterzeichnetes und datiertes Doppel der Bestätigung erhält.

Abweichungen der Personenzahl und Annullationen

Eine Erhöhung/Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% muss mindestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Auftragnehmer schriftlich gemeldet werden und bedarf dessen Zustimmung.  

Annullationen
Bis 24 Stunden im Voraus    keine Kosten für den Auftraggeber
Bis 12 bis 24 Stunden im Voraus     50% der Kosten
0 bis 12 Stunden im Voraus     100% der Kosten

Bezüge
Gerne stellen wir Ihnen die bestellten Speisen und Getränke zum Abholen bereit. Die Preise verstehen sich inklusive Geschirr und Verbrauchsmaterial. Nicht geöffnete und unbeschädigte Getränke nehmen wir gerne zurück. Wir stellen Ihnen den effektiven Getränkeverbrauch in Rechnung. Bitte vereinbaren Sie im Restaurant einen Termin. Beschädigtes oder fehlendes Geschirr wird dem Auftraggeber belastet.

Vorauszahlung
Übersteigt die bestellte Catering-Dienstleistung den Gegenwert von CHF 10'000.00 ist der Auftragnehmer berechtigt eine Anzahlung von maximal 50% des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlung muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass auf das Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben worden sein. Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten oder aber am Vertrag festzuhalten und auf die Catering-Dienstleistung, gegebenenfalls unter Geltendmachung von Schadenersatz, zu verzichten.

Rechnungsstellung, Bezahlung
Nach Durchführung des Anlasses erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine Rechnung mit detaillierter Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen), die Mehrwertsteuer, allfällige Verluste bei Retourmaterial ausgewiesen werden. Die Rechnung ist innert 30 Tagen ohne Abzug eines Skonto zu begleichen.

Haftung des Veranstalters/Auftraggebers für Schäden
Der Veranstalter/Auftraggeber haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungs-teilnehmer bzw. -Besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. Der Auftragnehmer (Eldora) kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kaution, Bürgschaft) verlangen.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit der Auftragnehmer für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe an Eldora. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Die Verwendung von eigenen technischen/elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Auftragnehmers bedarf dessen schriftlicher Zustimmung.

Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftragsgebers in den Veranstaltungsräumen. Der Auftragnehmer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist der Auftragnehmer berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Werden durch das Anbringen/Aufstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Veranstalter die Renovierungs-/Reparaturkosten.
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf der Auftragnehmer die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.

Werbung
Erfolgt eine Veröffentlichung oder Werbung ohne schriftliche Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Auftragnehmers beeinträchtigt, so hat dieser das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.